Wer nach Mexiko reist, kommt normalerweise mit bestimmten Vorstellungen. Immer dabei sind natürlich Tacos. Bei meinen Kunden stehen dann aber auch Meer, Strand und Cenoten sehr hoch im Kurs, weil die meisten eben Taucher sind.
Reisevorbereitung
Die Vorbereitungen fangen natürlich nicht erst beim Kofferpacken an, sondern bei der Auswahl von Hotel, Flug und Ankunftsflughafen. Für die Destination Riviera Maya, mit Playa del Carmen im Herzen, ist Cancun immer noch der beste Ankunftsflughafen, vor allem aus Europa. Auch in der Region und vielleicht durch einen günstigeren Flugpreis und die Erreichbarkeit aus den USA, Kanada und Mittel- und Südamerika wären die Flughäfen von Cozumel und Felipe Carrillo Puerto interessant (der fälschlicherweise als Tulum-Flughafen bezeichnet wird). Allerdings ist die Weiterreise nach Playa del Carmen oder in die Umgebung im Normalfall etwas teurer und komplexer und sollte in die Überlegungen einbezogen werden.
Die Packliste
Wenn also der Flug feststeht und der Reiseschwerpunkt, sei es pures Spasstauchen, technische Tauchgänge oder auch Tauchausbildung liegt, geht der nächste Schritt logischerweise in der Zusammenstellung des Gepäcks. Ich habe eine kleine Liste
zusammengestellt, die ich euch gern zumaile, wenn ihr etwas Hilfestellung benötigt. Dabei handelt es sich zum einen um die notwendige Ausrüstung fürs Höhlentauchen und zum anderen um eine allgemeine Checkliste.
Um etwaige Probleme bei der Einreise und beim Zoll zu vermeiden, sind die folgenden Tipps zusammengestellt. Dies hat sich als notwendig erwiesen, weil derzeit (Juli 2026) auf Social Media wie Facebook, Instagram und YouTube sehr viel Drama um Einreiseprobleme bestimmter Personen und für verschiedene Aktivitäten herrscht.
Wir sind uns vor Ort der Problematik bewusst, und einflussreiche Kollegen sind aktiv mit der Regierung und den Behörden daran, die Verständnisschwierigkeiten zwischen den Behörden und deren Angestellten zu entwirren.
Die Fakten komplett
Nach geltendem mexikanischem Recht besteht kein Anlass, seine persönlichen Gegenstände bei der Einreise zu deklarieren und zu verzollen, solange sie innerhalb bestimmter Limits liegen
(zum Beispiel bei Bargeld) und bei elektronischen Geräten. Die entsprechende gesetzliche Regel ist die “Ley Aduanera, Art. 61, fracc. VI” und besagt:
Artikel 61. Für die folgenden Waren werden bei der Einfuhr in das Staatsgebiet oder bei der
Ausfuhr aus diesem keine Außenhandelssteuern erhoben: […]
VI. Das Reisegepäck von Passagieren auf internationalen Reisen.
Weil in jedem demokratischen Land Gesetzesänderungen schwierig sind und Gesetze langfristig gültig sein müssen, ist dieser Paragraph bewusst knapp gehalten. Details dazu, was genau als „Reisegepäck“ zählt (z.B. welche Waren im Detail steuerfrei mitgeführt werden dürfen), werden in Reglamento de la Ley Aduanera und zwar in der Version vom 23.02.2026, im Art. 98, welches besagt: „Für die Zwecke von Art. 61, Fracción VI des Gesetzes legt das SAT (Steuerverwaltung) durch Vorschriften (Reglas) fest, welche Waren das Reisegepäck der Passagiere auf internationalen Reisen umfasst. Also ein weiterer Verweis auf die
entsprechende Liste von SAT (dem mexikanischen Finanzamt), und zwar Reglas Generales de Comercio Exterior (RGCE), konkret Regel 3.2.3 mit Stand vom 27.12.2025. Die ANAM – Agencia Nacional de Aduanas de México (auf Deutsch: Nationale Zollbehörde Mexikos) – istdie zuständige ausführende Behörde hierfür.
Rechtsgrundlage in Kurzform
- Ley Aduanera, Art. 61, Frac. VI → Grundsatz: Reisegepäck ist steuerfrei
- Reglamento, Art. 98 → SAT legt Details per Regeln fest
- RGCE 2026, Regla 3.2.3. → konkrete Warenliste
- ANAM → Nationale Zollbehörde Mexikos
Ich habe alle Dokumente mit dem Stand der Erstellung des Blogs (August 2026) verlinkt. Falls jemand gebrochene Links findet, bitte bei mir melden, dann aktualisiere ich sie.
Warum poste ich das so genau?
Wir haben leider erfahren, dass Reisende unrechtmässig Abgaben zahlen mussten. Dies geht meines Wissens schon seit mehreren Jahren so und betrifft besonders Flughäfen in touristischen Tauchspots, sowohl auf der Pazifikseite als auch bei uns in der Riviera Maya. Ich möchte hiermit klarstellen, dass es natürlich Fälle gibt, wo man bei Einfuhr von Waren einen Zoll zahlen muss, aber wenn der normale Urlaubsreisende sich an die Höchstmengen hält, dann muss man persönliche Gegenstände nicht verzollen.
Für uns Taucher liegt unser besonderes Augenmerk auf Sportausrüstung, Kamera sowie anderen elektronischen Geräten. Ich kopiere die beiden wichtigsten Punkte der sehr ausführlichen Liste hier mal rein (den Rest kann man direkt unter dem oben genannten Link einsehen) und dann meine Empfehlungen, wie man am Zoll am besten vorgeht.
Gepäck und Zollfreigrenzen für Reisende
B) Zwei Fotokameras oder Videokameras; Fotomaterial; drei tragbare Mobiltelefone oder Geräte anderer drahtloser Netze; ein Gerät zur globalen Positionsbestimmung (GPS); ein elektronischer Organizer; zwei elektronische Tablets; zwei tragbare Computergeräte der sogenannten Art Laptop, Notebook, Omnibook oder Ähnliches; ein tragbares Kopiergerät oder ein tragbarer Drucker; ein Brenner und ein tragbarer Projektor, mit ihrem Zubehör.
C) Zwei persönliche Sportausrüstungen, vier Angelruten, drei Gleitboote mit oder ohne Segel und deren Zubehör, Trophäen oder Auszeichnungen, sofern diese üblicherweise und normalerweise vom Passagier selbst transportiert werden können.
Was ist eine Sportausrüstung beim Tauchen? Was ist eine
Fotokamera mit ihrem Zubehör?
Wir empfehlen allen Reisenden eine Liste anzulegen, die die Tauchausrüstung auflistet mit derÜberschrift: “Eine komplette Tauchausrüstung bestehend aus” und dann alles von Maske, bis zum Ersatzteilkit auflisten, wenn möglich mit Seriennummern und Fotos. Die gleiche Liste für Fotografen, vor allem, wenn es eine etwas anspruchsvollere Fotoausrüstung ist, mit Unterwassergehäusen, Wechselobjektiven, Ersatz-O-Ringen und so weiter. Auch diese Liste mit der Überschrift “Eine komplette Fotoausrüstung bestehend aus” und dann sowohl die Auflistung als auch eventuelle Fotos bzw. Seriennummern, wenn vorhanden.
Bei Einreise in Mexiko geht man eigentlich nach der Gepäckabholung beim Zoll durch den Bereich, wo man nichts deklariert und muss dann normalerweise auf einen Knopf drücken zum Weitergehen. Nach dem Zufallsprinzip werden dann – theoretisch – einzelne Passagiere gebeten, ihr Gepäck für eine visuelle Inspektion zu öffnen.
Wir haben allerdings gehört, dass an manchen Flughäfen besonders Reisende mit Hartschalenkoffern, den sogenannten Pelikan Cases, direkt zur visuellen Inspektion gebeten werden. Wenn möglich, würde ich persönlich darauf verzichten, solche besonderen Koffer zu verwenden und stattdessen in unauffällige normale Hartschalenkoffer meine Fotoausrüstung und sonstige Elektronik zu packen. Darüber hinaus verwende, wenn möglich, auch Tauchkoffer, die keine auffälligen Tauchlogos außen aufweisen.
Was tun, wenn du dennoch zur Inspektion aufgefordert wirst?
Auf Nachfragen des Beamten antworten, dass du innerhalb der erlaubten Mengen bist und die Liste herzeigen. Nicht diskutieren, sondern freundlich darauf bestehen, dass es bei 1 Reisenden eben 1 komplettes Tauchset ist. Selbst wenn dieses aus 6 Lungenautomaten, 1 Scooter und 4 Lampen bestehen würde (was ja im Falle eines Advanced-Höhlentauchers durchaus
vorkommen kann).
Zeige deine Kompetenz, indem du auf die oben genannten Regeln verweist.
Bestätige, dass du nur auf Urlaub bist und nicht zum Arbeiten hier bist. Du bist ein normaler
Tourist.
Bleibe geduldig. Bei Verständigungsschwierigkeiten ist es die Pflicht des Beamten, dir Hilfe anzubieten.
Der Vollständigkeit halber liste ich noch einen Blogbeitrag eines in den USA ansässigen Reiseveranstalters aus dem Jahr 2022 auf. Die Problematik ist nicht neu und betrifft nicht nur die Riviera Maya und Cozumel. Wenn der Beamte auf Zahlung besteht, hättest du das Recht, das ganze Gespräch als Tonaufnahme aufzunehmen und zahlst unter Protest. Sie haben auch ein Dokument auf Spanisch, das man herunterladen kann. Ich habe allerdings weder persönliche Erfahrungen noch die meiner Kollegen hier vor Ort dazu, ob das hilfreich ist.
Die Meldungen über unrechtmässige Zahlungen konzentrieren sich nach meinem Kenntnisstand eher auf Reisende, die aus den USA oder Kanada kommen. Ich habe in meinem Bekanntenkreis unter meinen Kollegen nachgefragt, und es scheint (bisher), dass es sich um wenige Reisende aus Europa und Fernost handelt.
Was kannst du sonst tun?
Lade im Vorfeld die App „Guest Assist“ herunter. Die Internetseite ist guestassist.mx und die App können sowohl im App Store als auch auf Google Play heruntergeladen werden. Die App ist in mehreren Sprachen verfügbar. Man kann in der App direkt eine rechtliche Beratung anfordern.
Informiere dich im Vorfeld über die Sitten und Gebräuche sowie die Gesetzeslage deines Gastlandes.
Wir stehen vor Ort in Kontakt mit den Behörden und führen laufende Gespräche mit Regierungsvertretern sowie dem Zoll. Wir hoffen auf klarere Richtlinien und einheitlichere Schulung, damit die bestehenden Gesetze in der Praxis konsistenter angewendet werden.
So froh wir über die ersten Online- Beiträge waren, die die Aufmerksamkeit auf ein bestehendes Problem brachten, folgen inzwischen jedoch viele Beiträge, die typisch für die Sozialen Medien nur darauf ausgelegt sind, viele Clicks zu generieren und nicht mehr objektive zu informieren.
Meinen Reisenden stehe ich sowohl bei der Reiseplanung als auch bei der Ankunft in Mexiko telefonisch zur Verfügung. Die Kontakte haben wir ja im Vorfeld schon ausgetauscht. Lasst euch also nicht vom Rummel auf Social Media verunsichern. Mexiko und vor allem die Cenoten sind nach wie vor ein Highlight, und wer mit Diving Caves taucht, sei es im Meer oder in den Cenoten, kann sich auf einen entspannten und schönen Urlaub freuen.
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